Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse und Rechtsgeschäfte zwischen der Firma Beweggrund, Inhaber Thomas Quinkenstein, Biebricher Allee 53, 65187 Wiesbaden, (nachstehend „Dienstleister“ genannt) und ihren Vertragspartnern (nachstehend „Kunde/n“ genannt).
Einzelvertragliche Regelungen zwischen dem Dienstleister und dem Kunden, welche von diesen Bestimmungen abweichen oder diesen widersprechen, gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Vertragsverhältnisse und Rechtsgeschäfte.
Der Dienstleister behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen und zu ändern. Der Änderungsvorbehalt steht unter der Voraussetzung, dass die Änderung auf sachlichen Gründen beruht. Sachliche Gründe können die durch ein Gericht festgestellte Unwirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder von Teilen davon sein, Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Für diesen Fall wird der Dienstleister dem Kunden die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Textform zur Kenntnis bringen. Dem Kunden bleibt nachgelassen, den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der vorgenannten Frist, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als wirksam in das Vertragsverhältnis zwischen den Vertragspartnern einbezogen.
I. Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Erbringung von Behandlungsleistungen an den Kunden. Behandlungsleistungen stellen insbesondere dar:
Physiotherapie, Krankengymnastik, Gesundheitsmanagement.
(2) Die Erbringung der Behandlungsleistungen erfolgt gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung.
II. Zustandekommen von Verträgen
(1) Das Vertragsverhältnis für die Behandlungsleistungen kommt durch Erteilung eines Auftrags durch den Kunden (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande.
(2) Die Art und der Umfang der Behandlungsleistungen sind im schriftlichen Auftrag beschrieben.
III. Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Behandlungsvertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
(2) Längerfristige Behandlungsverträge können ordentlich mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Längerfristige Behandlungsverträge können auch aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei fälligen, aufeinanderfolgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet, der Kunde nach Abschluss des Vertrags in Vermögensverfall gerät (Zahlungsverzug, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
IV. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
(1) Die vom Dienstleister zu erbringenden Behandlungsleistungen sowie deren Dauer, ergeben sich aus den individualvertraglichen Abreden zwischen den Vertragspartner.
(2) Der Dienstleister ist nicht zur persönlichen Erbringungen der Behandlungsleistungen verpflichtet, sondern kann MitarbeiterInnen und sonstige Dritte für die Erbringung einsetzen, sofern diese über eine entsprechend adäquate Ausbildung verfügen oder sich in Ausbildung befinden.
(3) Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung der Behandlungsleistung(en) tatsächlich nicht möglich, hat er den Kunden unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
(4) Der Dienstleister stellt die zur Erbringung der Behandlungsleistungen erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal zur Verfügung, sofern der Kunde hierüber oder über entsprechende Räumlichkeiten nicht verfügt, es sei denn, es ist individualvertraglich etwas abweichendes zwischen den Vertragspartnern vereinbart.
(5) Jeder Vertragspartner kann bei dem anderen Vertragspartner in Textform Änderungen des vereinbarten Umfangs der Behandlungsleistungen beantragen. Nach Zugang des Änderungsverlangens wird der jeweils andere Vertragspartner prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem antragstellenden Vertragspartner unverzüglich seine Zustimmung oder Ablehnung in Textform mitteilen.
(6) Gegebenenfalls werden die für eine .berprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
V. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Behandlungsleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag festgelegten Preisen am Ende einer jeden Einzelbehandlung grundsätzlich sofort fällig, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren etwas hiervon Abweichendes.
(2) Angegebene Schätzpreise für Behandlungsleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen, sind unverbindlich.
(3) Die Umsatzsteuer wird mit der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
(4) Stellt der Dienstleister dem Kunden Rechnungen in Textform, sind diese bei Erhalt ohne Abzug sofort fällig und zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in jeweils gesetzlicher Höhe geltend zu machen. Dem Dienstleister bleibt der Nachweis eines höheren Zinsschadens vorbehalten.
VI. Ausfallgebühr
(1) Der Dienstleister vergibt Termine nach dem Bestellsystem. Der jeweilige Termin wird daher nur für den Kunden reserviert und sollen durch das Bestellsystem unter anderem unnötige Wartezeiten vermieden werden und werden hierdurch außerdem beiderseitige Pflichten und Rechte begründet. Kann der Kunde einen Termin nicht wahrnehmen, hat er dies dem Dienstleister 48 Stunden vorher in Textform mitzuteilen, um den Termin noch anderweitig verplanen zu können. Angesichts der beiderseitigen Rechte und Pflichten aus dem Bestellsystem können dem Kunden nicht rechtzeitig abgesagte Termine gemäß § 615 BGB in Rechnung gestellt werde, es sei denn, den Kunden trifft an der Versäumung des Termins kein Verschulden. Die Vertragspartner vereinbaren deshalb, dass bei nichtrechtzeitiger Absage eines Termins Annahmeverzug auf Seiten des Kunden eintritt.
(2) Für den Fall des Annahmeverzugs ist der Dienstleister berechtigt, dem Kunden die Vergütung in Höhe des ausgefallenen Honorars in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis nachgelassen, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe angefallen ist.
VII. Haftung
(1) Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner, hier der Kunde, vertraut und auch vertrauen darf.
(2) Der Schadenersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.
(3) Die Regelungen der vorstehenden Absätze ((1) und (2)) erstreckt sich auch auf Schadenersatz neben der Leistung, den Schadenersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
VIII. Aufrechnung
Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder die zunächst als im Gegenseitigkeitsverhältnis stehender (Sach-) Leistungsanspruch bestanden und sich später in einen Schadensersatzanspruch umgewandelt haben.
IX. Höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen
Ist die Nichteinhaltung von Fristen und Termine auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche, nicht vom Dienstleister zu vertretende Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen/verschieben sich die Termine um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern.
X. Rechtswahlklausel
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts. Nach Art 6 Abs. 2 der Rom I-Verordnung werden hierdurch die zwingenden Vorschriften des Rechts im Staat des gewöhnlichen Aufenthalts des Kunden, wenn es sich bei diesem um einen Verbraucher handelt und er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU-Staat oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) hat („Aufenthaltsstaat“), nicht berührt, wenn der Dienstleister
a) seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in dem Aufenthaltsstaat ausübt oder
b) eine solche Tätigkeit auf irgendeiner Weise auf diesen Aufenthaltsstaat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Aufenthaltsstaats, ausrichtet.
XI. Ausschließlicher Gerichtsstand
(1) Ist der Kunde Verbraucher und hat bei Vertragsschluss keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder hat er nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz ist im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Hauptsitz des Dienstleisters. Ausschließliche Gerichtsstände, z. B. für das gerichtliche Mahnverfahren, bleiben hiervon unberührt.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Hauptsitz des Dienstleisters. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde bei Vertragsschluss keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat oder der Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
(3) Der Dienstleister ist berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung oder den Wohnort des Verkäufers zuständig ist
XII. Allgemeines
(1) Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder aus sonstigen Gründen unwirksam sein, so entbindet dies den Kunden nicht von seiner Erfüllungspflicht und der Einhaltung der sonstigen Vereinbarungen. Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages zwischen den Parteien nicht berührt. In diesem Fall gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Vorschrift, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Voran Gesagtes gilt auch im Falle von Regelungslücken.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, sind die Rechte des Kunden aus dem Vertrag mit dem Dienstleister und aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur mit Zustimmung des Dienstleisters abtretbar. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt
(3) Die Schriftform umfasst auch die Textform.
(4) Sofern vorliegend eine nur männliche Bezeichnung erfolgt ist, erfolgt diese aus Gründen der Vereinfachung. Eine Benachteiligung anderer Geschlechter ist hiermit ausdrücklich nicht verbunden.